FAQ

Die häufigsten Fragen und Antworten zu unseren Stromprodukten

Sie finden die Antwort nicht, die Sie suchen?
Senden Sie uns eine E-Mail: service@plus.gp-joule.de

Ihre Fragen und Antworten rund um die Strompreisbremse

UPDATE: STROMPREISBREMSE ENDET AM 31.12.2023

Die Bundesregierung hat im Dezember 2023 beschlossen, dass die Strompreisbremse wie ursprünglich vorgesehen am 31.12.2023 enden zu lassen. Eine Verlängerung wird es nicht geben.

Für Sie gibt es hier nichts zu tun: Alle Entlastungsbeträge für das Jahr 2023 werden vereinbarungsgemäß mit den anstehenden Abrechnungen an Sie weitergegeben.
Mit dem 01.01.2024 legen wir dann wieder die vertraglich vereinbarten Preise für die Abrechnung zugrunde.

 

 

Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Mit der Strompreisbremse schafft der Gesetzgeber eine merkliche Entlastung von hohen Strompreisen. Die Preisbremse sieht vor, dass der Strompreis für Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh bei 40 Cent/kWh (brutto) für ein Kontingent von 80% des Jahresstromverbrauchs gedeckelt ist.
Maßgeblich für die Ermittlung Ihres Entlastungskontingents ist der übliche (Vorjahres-)Stromverbrauch  der nach gesetzlichen Vorgaben i.d.R. vom Netzbetreiber automatisch ermittelt und an den Lieferanten gemeldet wird. Für dieses festgesetzte Kontingent wird der Differenzbetrag zwischen Ihrem im Vertrag festgelegten Arbeitspreis zum Referenzenergiepreis (auch als Preisdeckel bezeichnet) ermittelt und mit 80% Ihres Jahresverbrauchs multipliziert. Diese Summe wird auf die Monate aufgeteilt und reduziert als monatlicher Entlastungsbetrag Ihre Energiekosten. Mit dieser Festlegung ist ihr Entlastungskontingent unabhängig von ihrem tatsächlichen Stromverbrauch in 2023.

Energiesparen lohnt sich damit mehr denn je: Denn Sie erhalten Ihren Entlastungsbetrag in jedem Fall – auch wenn es Ihnen gelingt, auch noch einen Teil Ihres Entlastungskontingents einzusparen.

Die Strompreisbremse wurde zum März 2023 umgesetzt und gilt rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023.

 

Warum wird nicht der gesamte Preis gedeckelt?
Indem ein Teil Ihres Stromverbrauchs weiterhin ungedeckelt bleibt, gibt der Gesetzgeber für Verbraucherinnen und Verbraucher einen starken Anreiz zum Energiesparen, denn jede mehr oder weniger verbrauchte Kilowattstunde wird mit dem vollen Kilowattstundenpreis aus Ihrem Stromvertrag eingerechnet. Auf der anderen Seite soll bei den Anbietern ein gewisser Wettbewerb um Stromkunden aufrecht erhalten werden, damit langfristig die Strompreise wieder sinken.
Für Sie lohnt es sich also in jedem Fall, auch weiterhin Strom zu sparen! Dazu legen wir Ihnen die Webseite der Bundesregierung rund ums Thema Energiesparen ans Herz: www.energiewechsel.de

 

Wann tritt die Strompreisbremse in Kraft?
Die Strompreisbremse wird zum März 2023 umgesetzt – rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Sie endet am 31.12.2023. Liegt Ihr Arbeitspreis über dem jeweiligen Deckel, haben Sie von uns rechtzeitig eine Information mit Ihrem Entlastungsbetrag und einen neuen Abschlag erhalten.
Auch zukünftig (für Neukunden oder bei Umzügen) geschieht die Umsetzung der Preisbremse automatisch. Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Entlastungen sofort und im vollen Umfang an Sie weitergeben! Für Sie gibt es bis keinen Handlungsbedarf.
Damit Sie weiterhin gut durch die Energiekrise kommen, legen wir Ihnen die Energiespartipps der Bundesregierung ans Herz und empfehlen, Ihre Abschlagshöhe zu überprüfen.

 

Lohnt sich Stromsparen mit der Strompreisbremse denn überhaupt noch?
Unbedingt! Der Entlastungbetrag bezieht sich auf 80 % Ihres üblichen (Vorjahres-)Stromverbrauchs. Dieser wird nach gesetzlichen Vorgaben i.d.R. von Ihrem Netzbetreiber automatisch ermittelt und an uns als Lieferanten gemeldet. Mit der Festlegung des Entlastungsbetrags im Vorfeld ist der Anreiz groß, weiter kräftig Energie zu sparen. Lassen Sie uns dazu ein Beispiel rechnen:

Beispiel 1: Ihr Verbrauch bleibt gleich hoch

Bei einem vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauch von z.B. 5.000 kWh und einem Arbeitspreis von 50 Cent/kWh würden in 2023 ohne Energiepreisbremse und ohne weitere Einsparungen folgende Kosten für den von Ihnen verbrauchten Strom anfallen: 5.000 kWh * 50 Cent/kWh = 2.500 € zzgl. Grundpreis.

Mit der Preisbremse wird hiervon der Entlastungsbetrag abgezogen, der sich wie folgt berechnet: 4.000 kWh Entlastungskontingent multipliziert mit dem Differenzbetrag (hier 10 Cent/kWh) = 400 € Entlastungsbetrag

Sie zahlen in 2023 also 2.500 € – 400 € = 2.100 € zzgl. Grundpreis.

Der Entlastungsbetrag steht Ihnen in jedem Fall zu, egal, wie sich Ihr Verbrauch entwickelt. Jeder weitere Kilowattstunde, die Sie einsparen, senkt Ihre Stromrechnung also unmittelbar.

Beispiel 2: Einsparung von 10% (500 kWh) im Jahr

Gelingt es Ihnen, Ihren Verbrauch durch Einsparungen um 500 kWh zu senken, profitieren Sie vom Entlastungsbetrag und sparen zusätzlich 250 €!

Ihre Stromkosten im Jahr 2023 betragen dann:

4.500 kWh * 50 Cent/kWh – 400€ = 1.850€ zzgl. Grundpreis.

Beispiel 3: Einsparung von 25% (1.250 kWh)

Gelingt es Ihnen, das von der Bundesregierung ausgegebene Einsparziel von 20% zu übertreffen, lohnt es sich für Sie richtig! Bei einer Einsparung von beispielsweise 1.250 kWh (entspricht 25% ihres prognostizierten Jahresverbrauchs) erhalten Sie 400 € Entlastungsbetrag und sparen zusätzlich 625 € (1.250 kWh * 50 Cent/kWh). Ihre Stromkosten sinken dann überproportional von 2.500 € ohne die Strompreisbremse auf 1.475 € mit Entlastungsbetrag und Einsparungen:

3.750 kWh * 50 Cent/kWh – 400 € = 1.475 € zzgl. Grundpreis.

Zur Erinnerung: Hier gelangen Sie zu den Energiespartipps des Bundes.

 

Was kann ich als Stromkunde zum aktuellen Zeitpunkt tun?
Es bleibt auch in Zukunft dabei: Die nachhaltigste Entlastung ist die eingesparte Kilowattstunde.  Die Bundesregierung hat hierzu ein breites Informationsangebot mit Energiespartipps aus allen Bereichen des täglichen Lebens für Sie zusammengetragen: www.energiewechsel.de .

 

Ich verbrauche mehr als 30.000 kWh Strom pro Jahr? Welche Regelungen sind hier geplant?
Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh ist ein Preisdeckel von 13 Cent/kWh (netto) bezogen auf 70% des Jahresverbrauchs (mehr dazu: „Wie wird für meine RLM-Lieferstelle der Jahresverbrauch ermittelt?) vorgesehen. Der Preisdeckel bezieht sich hier auf den Arbeitspreis für Lieferentgelt und den Beschaffungspreis (auch Energiepreis oder Versorgeranteil am Endpreis genannt). Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Bei der Einordnung spielt es keine Rolle, ob Sie ein Kunde mit Standardlastprofil oder ein Kunde mit registrierender Leistungsmessung sind. Es zählt allein der angesetzte Wert des zugrunde gelegten Verbrauchs. Die Wahl der anzulegenden Werte für Entlastungskontingent und Referenzenergiepreis fällt allein auf Basis des vom Netzbetreiber mitgeteilten Jahresverbrauchs.

 

Wie wird der Entlastungsbetrag für Kunden mit einem zeitvariablen oder einem börsenpreisindizierten Tarif berechnet?
Bei Kunden mit einem zeitvariablen oder einem Index-Tarif (stundenweise Abrechnung des jeweiligen Börsenpreises) wird der zeitgewichtete Beschaffungspreis zur Festlegung des Entlastungsbetrags herangezogen. Zeitgewichtet bedeutet in diesem Fall, dass zur Berechnung nicht die verbrauchten Strommengen in der einzelnen Stunde für die Gewichtung der Stundenpreise verwendet werden, sondern die jeweiligen Stundenpreise für Strom gleichmäßig in den für die Entlastung relevanten Durchschnittspreis einfließen. D.h. jeder Einzelpreis pro Stunde geht mit 1/24tel in die Berechnung ein, egal, wie viel Sie in dem jeweiligen Zeitfenster verbraucht haben. So bleiben Flexibilitätsanreize erhalten und es lohnt es sich auch weiterhin, möglichst immer dann Strom zu verbrauchen, wenn die Börsenpreise günstig sind.
Für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) tritt bei der Ermittlung des Entlastungskontingents der Vorjahresverbrauch anstelle der Verbrauchsprognose des Netzbetreibers. Bei Kunden mit einem Index-Tarif (stundenweise Abrechnung des jeweiligen Börsenpreises) wird der erwartete Beschaffungspreis zur Festlegung des Entlastungskontingents herangezogen.

 

Mein Arbeitspreis liegt im 1. Halbjahr noch unter dem Referenzpreis. Was, wenn er ihn im Laufe des Jahres im Rahmen einer Preisanpassung übersteigt?
In dem Moment, wo Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis den Referenzpreis von 40 Cent brutto (bzw. 13 Cent netto) übersteigt, greift auch bei Ihnen die Strompreisbremse. Sie erhalten von uns eine Information über Entlastungsbetrag und Entlastungskontingent. Dieser wird, wie bei allen anderen Stromkunden auch, gezwölftelt und anteilig in den zu deckelnden Monaten angerechnet.

 

Gilt die 30.000 kWh Grenze für Unternehmen mit mehreren Lieferstellen pro Lieferstelle oder für das gesamte Unternehmen?
Solange Ihr gewährter Entlastungsbetrag in der Summe nicht 150.000 Euro übersteigt, werden die Lieferstellen einzeln betrachtet und je nach Verbrauch mit unterschiedlichen Entlastungskontingenten und unterschiedlichem Referenzpreis abgerechnet. Für ein Unternehmen mit drei Büros, von denen eins mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch hat, werden also zwei Büros mit 40 Cent brutto für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs entlastet, das einzelne Büro, das mehr verbraucht mit 13 Cent netto für 70% des prognostizierten Verbrauchs.

 

Wie erfolgt die Verbrauchsberechnung des Entlastungskontingents für Kunden mit registrierender Leistungsmessung?
Für Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung, gibt es drei mögliche Grundlagen zur Berechnung des Entlastungskontingents:

  1. Regelfall: Der Verbrauch, den der zuständige Messstellenbeschreiber für das Kalenderjahr 2021 festgestellt hat.
  2. Wenn für 2021 keine vollständigen Verbrauchsdaten vorhanden sind: die vergangenen vollständigen zwölf Monate
  3. Bei Neuanlagen: Schätzung auf Basis der Verbrauchsdaten von mindestens 3 vollständigen und zusammenhängenden Monaten. Konnten mit einer Anlage noch keine drei vollständigen, zusammenhängenden Monate Daten generiert werden, wird so lange keine Entlastung gewährt, bis die erforderliche Datengrundlage für eine Schätzung gegeben ist.

 

Wie werde ich als RLM-Kunde mit monatlicher Abrechnung rückwirkend entlastet?
Dazu hat der Gesetzgeber die sogenannte Entlastungsstreckung vorgesehen. Die anteilig ermittelten Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar werden rückwirkend in der Abrechnung des Monats März berücksichtigt.

 

Ich wechsle mit meinem Strom-Vertrag im Laufe des Jahres 2023 zu GP JOULE PLUS (oder von der GP JOULE PLUS zu einem anderen Anbieter). Was ist dann für mich zu beachten?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass auch beim Lieferantenwechsel das festgelegte Entlastungskontingent im neuen Vertragsverhältnis berücksichtigt und fortgeführt werden muss. Dafür brauchen wir Ihre Mithilfe. Nach Vertragsbestätigung werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die bei Ihrem Vorlieferanten ermittelten Werte abzufragen.

 

Ich bin umgezogen? Wird meine Entlastung neu berechnet – und auf welcher Grundlage?

Grundlage für die Berechnung ihres Entlastungsbetrags ist immer der prognostizierte Jahresverbrauch des Netzbetreibers für die jeweilige Lieferstelle (Ihr Zuhause, Ihre Gewerberäume). Für Ihre neue Lieferstelle meldet der Netzbetreiber folglich eine neue Verbrauchsprognose an uns. Wir führen eine Neuberechnung auf Basis der neuen Werte durch. Mögliche Abweichungen zum ursprünglichen Entlastungsbetrag werden mit der nächsten Rechnung ausgeglichen.
Ihr tatsächlicher Energieverbrauch im prognostizierten Zeitraum spielt dafür keine Rolle – auch wenn die neue Wohnung zum Beispiel größer und dadurch verbrauchsintensiver ist.

 

Stimmt es, dass mit dem Strompreisbremsengesetz auch Preiserhöhungen verboten sind?
Ganz klar: Nein. Auch 2023 werden Preiserhöhungen weiter zulässig sein, wenn sie sachlich begründet sind. Also so, wie wir als GP JOULE PLUS und die meisten unserer Wettbewerber es schon immer gehalten haben.
Aber um Mitnahmeeffekte durch ungerechtfertigte Preisanpassungen in der speziellen Marktsituation zu vermeiden, betont der Gesetzgeber noch einmal explizit, dass ausschließlich tatsächlich gestiegene Kosten weitergegeben werden dürfen. Parallel wird die staatliche Missbrauchskontrolle gestärkt werden.
Dass im Rahmen der Preisanpassungen nur tatsächliche Kostenveränderungen angesetzt werden dürfen, ist nicht neu, sondern in den bereits geltenden Gesetzen und unseren AGB abgebildet. Bei den Preisanpassungen von GP JOULE PLUS werden daher steigende und sinkende Preisbestandteile gleichermaßen berücksichtigt.
Aktuell zwingen uns insbesondere die gestiegenen Beschaffungskosten und Netzentgelte, die Preise zu erhöhen.

 

Wann endet die Strompreisbremse!?

Der Gesetzgeber hat das Ende der Strompreisbremse auf den 31. Dezember 2023 festgelegt.

Wofür steht GP JOULE PLUS? 

Die GP JOULE Plus GmbH ist das Energieversorgungsunternehmen von GP JOULE. Wir schaffen Werte für eine grüne Zukunft: von der Flächenakquise bis zur schlüsselfertigen Anlage – und nun auch bis in die Steckdose. Als System-Anbieter für integrierte Energielösungen und Pionier in der Sektorenkopplung setzt GP JOULE die Energiewende in der Praxis um und etabliert ganz neue, regionale Wertschöpfungsketten. Wir verbinden die nachhaltige Erzeugung erneuerbarer Energien und die direkte Abnahme vor Ort – mit großer Leidenschaft und aus tiefer Überzeugung für das Wohl der nachkommenden Generationen.

Was ist ein Liefervertrag? 

In Deutschland können Sie sich Ihren Energieversorger selbst aussuchen. Zunächst gilt aber: wenn Sie an einem neuen Lieferort das erste Mal Strom beziehen (z.B. in der neuen Wohnung zum ersten Mal das Licht anschalten), kommt automatisch ein Energieliefervertrag mit Ihrem örtlichen Grundversorger zustande. Sofern Sie das nicht möchten, beauftragen Sie einfach einen anderen Lieferanten, z.B. die GP JOULE Plus GmbH, und schließen dann mit uns einen Liefervertrag. 

  

Muss ich bei einem Anbieterwechsel zu GP JOULE PLUS Fristen beachten? 

Wir kündigen für Sie bei Ihrem bisherigen Versorger zum nächstmöglichen Termin. Zu welchem Termin Sie frühestens zu GP JOULE PLUS wechseln können, erfahren wir im Ummelde-Prozess und teilen es Ihnen in der Vertragsbestätigung mit. Die Kündigung bei Ihrem Versorger wird dann von uns im Rahmen Ihrer vertraglichen Kündigungsfrist durchgeführt. 

  

Kann ich aus meinem bestehenden Vertrag bei einem anderen Stromanbieter raus, wenn eine Preiserhöhung ansteht? 

Ja, Sie haben dann ein gesetzlich zugesichertes Sonderkündigungsrecht. Teilen Sie uns das Datum mit, zu dem die Preisanpassung erfolgen soll. Wir kündigen dann für Sie und beliefern Sie mit Strom. 

  

Muss ich mich bei meinem alten Anbieter abmelden? 

Nein, das übernehmen wir für Sie. Wir kümmern uns um alle Formalitäten – Ihre Stromversorgung bleibt dabei zu jeder Zeit gewährleistet. 

  

Wie kann ich meinen Strom von GP JOULE PLUS beziehen? 

Füllen Sie einfach einen Auftrag online vollständig aus – und das war es schon. Um den Rest kümmern wir uns. 

  

Was kostet mich der Wechsel zu GP JOULE PLUS? 

Generell ist ein Stromanbieterwechsel kostenlos. 

  

Wie funktioniert der Anbieterwechsel? 

Indem Sie uns den Auftrag erteilen, Ihre Stromversorgung zu übernehmen, kündigen wir den Stromliefervertrag Ihres derzeitigen Stromversorgers und melden die Netznutzung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber an. Dafür gibt es eine Frist von zwei Wochen, innerhalb welcher der Wechsel zu erfolgen hat. Länger dauert es nur, sofern Sie eine feste Vertragslaufzeit bei Ihrem derzeitigen Stromversorger haben. 

  

Was ist der Unterschied zwischen meinem Netzbetreiber und meinem Stromversorger? 

Der Netzbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig, wie zum Beispiel die Instandhaltung der Stromleitungen. Ihren Netzbetreiber können Sie nicht frei wählen. Anders Ihren Stromlieferanten oder auch Stromversorger. Dieser ist frei wählbar und für die Lieferung des Stroms aus Ihren Steckdosen zuständig – von Ihm erhalten Sie auch Ihre Stromrechnung. 

  

Wer oder was ist mein Grundversorger? 

Ihr Grundversorger ist der Stromversorger, der in Ihrem Netzgebiet die meisten Endkunden versorgt. Falls Sie für Ihre Wohnung selbst noch keinen Stromversorger gesucht haben, werden Sie automatisch durch den Grundversorger mit Strom beliefert, denn Ihre Stromversorgung ist gesetzlich durch § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes gesichert. 

  

Kann es passieren, dass ich plötzlich keinen Strom mehr habe? 

Wenn Ihr alter Stromanbieter die Lieferung einstellt und die Versorgung durch GP JOULE PLUS noch nicht beginnt, werden Sie auch hier durch Ihren Grundversorger durchgehend mit Strom beliefert. 

 

Was kann ich tun, wenn doch kein Strom mehr fließt? 

Sollten Sie durch einen technischen Defekt, eine Sperrung oder durch einen Stromausfall keinen Strom mehr beziehen können, ist für die Behebung des Problems Ihr Netzbetreiber zuständig. Er ist zur schnellstmöglichen Beseitigung von Störungen verpflichtet. 

  

Wie finde ich raus, wer mein Netzbetreiber ist? 

Normalerweise sollten Sie den Netzbetreiber auf Ihrer alten Rechnung finden. Falls Sie neu eingezogen sind oder die Rechnung nicht zur Hand haben, wird Ihnen Ihr Netzbetreiber angezeigt, sobald Sie im Wechselportal von GP JOULE PLUS die Postleitzahl Ihrer Lieferstelle eingeben. In seltenen Fällen können dabei zwei Netzbetreiber angezeigt werden: Dann nehmen Sie bitte einfach kurz mit uns Kontakt auf unter 04671 6074 131. 

  

Was ist bei einem Umzug zu beachten? 

Falls Sie ab dem ersten Tag in Ihrer neuen Wohnung mit Strom versorgt werden möchten, sollten Sie bereits vor dem Umzug Ihre Versorgung durch GP JOULE PLUS beauftragen. Andernfalls entsteht bei der Entnahme von Strom automatisch ein Stromliefervertrag mit Ihrem Grundversorger zu dessen Standardtarif. Der kurzfristige Wechsel zu GP JOULE PLUS bleibt aber jederzeit möglich. 

  

Muss ich meinen Vermieter über meinen Wechsel informieren? 

In der Regel sind Sie der Vertragspartner mit GP JOULE PLUS und erhalten auch von uns Ihre Stromabrechnung. Ihren Vermieter müssen Sie nur dann informieren, wenn er die Stromabrechnung erhält und diese z.B. durch Ihre Betriebskostenabrechnung an Sie weitergegeben wird. 

  

Was passiert mit den bereits gezahlten Abschlägen an meinen alten Stromversorger? 

Sie bekommen von Ihrem alten Stromversorger eine Abschlussrechnung, in der Ihre gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet werden. Entsteht Ihnen dadurch ein Guthaben, muss Ihr alter Stromversorger die Summe auszahlen. 

Was genau ist Autostrom? Kann ich nicht mit normalem Haushaltsstrom mein Auto aufladen? 

Unser Autostromtarif ist ein besonders günstiger Stromtarif zum Laden von Elektroautos zu Hause. Grundlage des Autostromtarifs ist das Energiewirtschaftsgesetz, das Netzbetreibern erlaubt, E-Fahrzeuge als „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ zu behandeln. Damit können Netzentgelte reduziert werden und es ist deutlich günstiger, Autostrom zu laden als normalen Haushaltsstrom. 

Was sind die technischen Voraussetzungen für den Tarif Autostrom? 

Es muss ein separater unterbrechbarer Stromzähler (sogenannte moderne Messeinrichtung (MME) oder intelligentes Messsystem (iMSys)) für das Laden der E-Fahrzeuge vorhanden sein. 

Ich habe keine Wallbox und keine Ladestation, sondern nur eine extra gesicherte Steckdose zum Laden meines PKW. Kann ich den Tarif dennoch abschließen? 

Ja, wenn diese Steckdose an einem eigenen, separaten unterbrechbaren Stromzähler hängt. Ansonsten bitten wir Sie, den regulären Hausstromtarif abzuschließen. 

Warum muss die Ladevorrichtung einen eigenen unterbrechbaren Stromzähler haben? 

Der Netzbetreiber muss die Möglichkeit haben den separaten Stromzähler in der Leistung zu reduzieren oder abzuschalten. Dies geht nur, wenn das E-Fahrzeug nicht über den allgemeinen Hausstromzähler, sondern über einen separaten unterbrechbaren Stromzähler geladen wird. 

Gesetzliche Regelungen zur Dauer und zur Häufigkeit der Abschaltungen sind noch nicht genauer definiert. Hier arbeiten Verbände und Gesetzgeber noch an einer verbindlichen Lösung. 

Wie und wo erhalte ich einen unterbrechbaren Zähler? 

Bitte wenden Sie sich an Ihren Elektriker oder den Installateur, der Ihre Wallbox installiert hat. 

Wie kommt der Preisvorteil bei getrennter Messung des Autostroms zustande? 

Durch die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz werden für bestimmte Nutzungen vergünstigte Netzentgelte erhoben. Hierzu zählen auch unterbrechbare Stromzähler für das Laden von E-Fahrzeugen. Diese reduzierten Netzentgelte ermöglichen es uns Ihnen diesen besonders günstigen Autostromtarif anzubieten. 

Wie ermittele ich meinen Jahresverbrauch? Ist das die geschätzte Laufleistung meines Autos? 

Hier brauchen wir eine Schätzung, wie groß der Anteil ihrer zuhause getätigten Ladevorgänge ist. 

Wenn Sie voraussichtlich nahezu ausschließlich zuhause laden, geben Sie hier die gesamte Laufleistung an. 

Falls Sie absehen können, dass sie viel am Arbeitsplatz oder öffentlich laden werden, geben Sie hier bitte nur den geschätzten verbleibenden Rest der Ladevorgänge ein. (Bspw. ein Viertel der Ladevorgänge für die geschätzten 20.000 km Laufleistung/Jahr -> 5.000 km Jahresverbrauch im Tarifrechner eingeben, bzw. 5.000 x Faktor 0,2 = 1.000 kWh 

Lohnt sich der Tarif Autostrom für mich? 

Unser Autostrom hat einen besonders niedrigen Verbrauchspreis, dafür aber einen höheren Grundpreis als herkömmliche Haushaltsstromtarife. Dieser höhere Grundpreis ergibt sich aus den höheren Kosten, die der Netzbetreiber uns für den separaten unterbrechbaren Stromzähler weitergibt. 

Schon wenn Sie mit einem E-Fahrzeug mit einem durchschnittlichen Verbrauch den Strom für mehr als 10.000 km im Jahr zu Hause laden, lohnt sich Autostrom für Sie. Diese Anzahl an Kilometern erreichen Sie bereits auf dem Weg zu Ihrer Arbeitsstätte und zurück, wenn Ihre Arbeitsstätte ca. 25 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt liegt. Bei den zusätzlichen von Ihnen gefahrenen Kilometern sparen Sie dann dank des besonders günstigen Arbeitspreises. 

Wie erfolgt die Abrechnung meines Autostroms? 

Das hängt aktuell stark von dem verbauten Messsystem ab: 

Sie haben eine moderne Messeinrichtung (ohne Kommunikationsvorrichtung/Gateway): 

Hier erfolgt die Abrechnung, wie Sie es auch von Ihrem Haushaltsstrom kennen: per monatlichem Abschlag und jährlicher Abrechnung im Turnus Ihres Netzbetreibers. 

Sie haben ein intelligentes Messsystem / Smart Meter (iMSys, mit Kommunikationseinheit / Gateway): 

Diese Zähler sind noch sehr neu und die Abläufe noch nicht über alle Netzbetreiber etabliert. 

Mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgt die Abrechnung auch per monatlichem Abschlag und Turnusabrechnung. 

Falls Ihr Netzbetreiber Ihre Verbrauchsstelle bereits monatlich mit uns abrechnet, erstellen wir voraussichtlich ebenfalls eine monatliche Abrechnung. Die Abschlagszahlungen entfallen in diesem Fall. 

Wie ermittle ich meinen bisherigen Stromverbrauch? 

Am einfachsten ist, wenn Sie in Ihrer letzten Stromrechnung nachschauen, wie viel Strom Sie im Abrechnungszeitraum verbraucht haben. Gegebenenfalls sollten Sie die Menge dann noch auf ein ganzes Jahr hochrechnen. Wenn Sie noch keine Rechnung haben, in der Sie nachschauen können oder sich die Personenzahl in Ihrem Haushalt geändert hat, können Sie im Tarifrechner im Wechselportal einstellen, wie viele Personen aktuell in Ihrem Haushalt leben. Das System greift dann auf übliche Durchschnittswerte in einem normalen deutschen Haushalt zurück. 

Wann bekomme ich die erste Rechnung von GP JOULE PLUS? 

Sie erhalten Ihre erste Rechnung 12 Monate nach Belieferungsbeginn

Zu welchem Termin werden meine Abschläge fällig? 

Sowohl die Höhe der Abschläge als auch die Fälligkeitstermine teilen wir Ihnen detailliert in Ihrer Vertragsbestätigung mit.

Wieso wurde mein Zählerstand geschätzt? 

Um Ihre Verbrauchsabrechnung erstellen zu können, benötigen wir einen Zählerstand zum Stichtag. Wenn Ihr Netz- oder Messstellenbetreiber keinen Zählerstand ablesen konnte und Sie uns Ihren Zählerstand auch nicht in irgendeiner anderen Form mitgeteilt haben, wird der Verbrauch vom Netzbetreiber maschinell errechnet. Basis für diese Schätzung ist der Vorjahresverbrauch oder der typische Verbrauch eines ähnlichen Kunden. 

Wie werden meine monatlichen Abschläge berechnet? 

Die Abschläge werden auf Basis des von Ihnen mitgeteilten Jahresverbrauchs und der sich daraus ergebenden voraussichtlichen jährlichen Stromkosten ermittelt, indem diese Gesamtkosten auf monatliche Beträge „verteilt“ werden.

Warum wurde die Preise in der Auftragsbestätigung nachträglich angepasst? 

Wir erstellen Ihren Auftrag auf Basis Ihrer Angaben zur Messung. Wenn sich diese als unzutreffend erweisen (z.B. weil die Angaben zur Messung abweichen, die Netzentgelte bzw. Konzessionsabgaben durch den Netzbetreiber bei Belieferung von Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen anders berechnet werden oder ein intelligentes Messsystems (iMS) oder eine moderne Messeinrichtung (mME) vorhanden ist) und damit die Entgelte für den Messstellenbetrieb abweichen, müssen wir diese Kosten berücksichtigen und Ihnen, ggfs. auch rückwirkend zum Lieferbeginn, den angepassten, für den Belieferungszeitraum gültigen Grund- und Arbeitspreis in Rechnung stellen. 

Kann ich meine monatlichen Abschläge ändern?

Ja, grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Abschlag im Kundenportal zu ändern. Das kann sinnvoll sein, wenn sich z.B. die Personenzahl in Ihrem Haushalt verändert hat. Wenn die Änderung der Teilzahlungsbeträge im Portal deaktiviert wurde oder sie über einen Schwellenwert hinausgeht, bitten wir Sie, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich bei GP JOULE PLUS?

Grundsätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bequem per Lastschrift zu zahlen. Falls Sie die Zahlung per Überweisung bevorzugen, können Sie die Zahlungsart schon vor Zahlung des ersten Abschlags in Ihrem Kundenportal ändern.

Was muss ich tun, wenn ich als GP JOULE PLUS Kunde umziehe? 

Teilen Sie uns nach Möglichkeit bis sechs Wochen vor Ihrem Umzug einfach in Ihrem Kundenportal mit, zu welchem Datum Sie Ihre aktuelle Lieferstelle abmelden wollen. Sie werden dann automatisch auf die Seite geleitet, auf der Sie Ihre neue Lieferstelle anmelden können. Das war’s schon. Selbstverständlich behalten Sie Ihre Kundennummer und können auch Ihr Kundenportal mit den bekannten Zugangsdaten weiter nutzen. 

Wer liest meinen Zähler ab? 

Eine jährliche Ablesung findet durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber statt. 

Ein durch die Bundesnetzagentur festgelegter Prozess regelt den Austausch dieser Daten zwischen Ihrem Energieversorger (in diesem Fall uns) und dem Verteilnetzbetreiber. Dabei sind die Messwerte des Verteilnetzbetreibers für die Abrechnung verbindlich. Ein festgelegtes Regelwerk für die Übertragung der Zählerstände sowie die Ablesung bilden die Basis für eine transparente Datengrundlage für alle Beteiligten. 

Sie müssen daher in den wenigsten Fällen selbst aktiv werden. In seltenen Fällen kann ein Zwischenzählerstand nötig sein, bitte melden Sie diesen dann entweder direkt an Ihren Verteilnetzbetreiber (auf Ihrem Zähler als Eigentümer vermerkt) oder geben sie den Zählerstand in Ihrem Kundenportal ein. 

Wo finde ich meinen Zähler und wie erkenne ich die Zählernummer? 

Der Zähler befindet sich meist entweder in Ihrer Wohnung oder im Keller. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie Ihre Hausverwaltung oder den Hausmeister. 

Die Zählernummer befindet sich direkt auf dem Zählergehäuse als aufgedruckte Zahl. Bei einem Umzug finden Sie die Zählernummer und den Startzählerstand meistens auf dem Übergabeprotokoll. 

Was ist die Stromsteuer? 

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch von Strom. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. 

  

Was umfasst eigentlich der Grundpreis? 

Der Grundpreis enthält unter anderem die Kosten für die Abrechnung und den Zahlungsverkehr, sowie die an den Netzbetreiber abgeführten Kosten für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung. Also vor allem Kosten, die unabhängig von Ihrem tatsächlich verbrauchten Strom entstehen. 

  

Was beinhaltet der Arbeitspreis? 

Der Arbeitspreis bezieht sich auf den tatsächlich verbrauchten Strom und wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet. 

  

Was ist die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage)? 

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Die EEG-Umlage beträgt seit Juli 2022 0,00 Cent.

  

Was ist die Konzessionsabgabe? 

Konzessionsabgaben sind Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird GP JOULE Plus vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Ihrer Stromrechnung können Sie entnehmen, in welcher Höhe wir die Konzessionsabgabe für Ihren Stromverbrauch abgeführt haben. 

  

Was ist die § 19 StromNEV-Umlage? 

Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird unter anderem die Entlastung von stromintensiven Unternehmen finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltversorgung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit umgelegt. 

  

Was ist die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage)? 

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bundesweit umgelegt. 

  

Was ist die Offshore-Haftungsumlage? 

Mit der Offshore-Haftungsumlage werden bestimmte Entschädigungszahlungen, die Übertragungsnetzbetreiber an Betreiber von Windkraftanlagen auf hoher See zu leisten haben, bundesweit auf alle Stromkunden umgelegt. 

  

Was ist die Umlage für abschaltbare Lasten? 

Mit der Umlage für abschaltbare Lasten werden die Kosten bundesweit verteilt, die den Netzbetreibern bei der Anbindung bestimmter regelbarer Großverbraucher entstehen. Diese Großverbraucher tragen zur Stabilität des Stromnetzes bei, indem sie ihren Verbrauch in kritischen Netzsituationen kurzfristig reduzieren können. 

  

Was beinhaltet das Netzentgelt/Netznutzungsentgelt? 

Hierbei handelt es sich um Entgelte des Netzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. 

  

Was bezahle ich mit dem Posten „Messstellenbetrieb“? 

Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau, Betrieb und Wartung von Zählern sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. 

Sie finden die Antwort nicht, die Sie suchen?
Senden Sie uns eine E-Mail: service@plus.gp-joule.de

Fragen und Antworten rund um unseren dynamischen Tarif GP JOULE flex haben wir hier für Sie zusammengefasst: